Aktuelle Informationen zur Pandemie
Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt im NRW-Nahverkehr weiterhin die Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt nur noch in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. In Gebäuden, also beispielsweise in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen, sowie an Bahnsteigen und Haltestellen müssen Sie nicht mehr verpflichtend eine Maske tragen – bitte beachten Sie dennoch eigenverantwortlich und solidarisch je nach Situation weiterhin die Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken.
Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht wird ohne vorherige Ermahnung ein Bußgeld in Höhe von bis zu 150 Euro erhoben.
Bei einem Masken-Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben.