FAQ Ersatzverkehr und Garantien

Hier findest du die am häufigsten gestellten Fragen und hilfreiche Downloads zu unseren Fahrgastgarantien.

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Ein kompakter Download mit allen Themen steht am Seitenende zur Verfügung.

Welche Alternativen werden mir bei Verspätungen oder Ausfällen der Züge angeboten?

Sollte es zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, versucht die Regiobahn kurzfristig Ersatzverkehr mit Taxen oder Bussen einzurichten. Dabei wird sprachlich zwischen Notverkehren und Ersatzverkehren unterschieden. Ersatzverkehre werden als Schienenersatzverkehr (SEV) kommuniziert und sind geplante Maßnahmen aufgrund von Baustellen. Die Fahrpläne und der Fahrtweg sowie die Abfahrthaltestellen der Busse werden frühzeitig veröffentlicht und sind in den Auskunftsmedien hinterlegt.

Hinweise zu dem SEV z. B. auf der Linie S 28 werden mittels folgendem Piktogramm gegeben:

 

Bei größeren Ausfällen und Verspätungen können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht.

 

Was ist die Mobilitätsgarantie?

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Sollte es doch einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht.

Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommst Du garantiert ans Ziel. Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-Verkehrsunternehmen. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, kannst du alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20:00 bis 04:59 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass du deine Ziele erreichst. Verbindliche Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW findest du bei mobil.nrw auf der Seite zur Mobilitätsgarantie sowie im jahresaktuellen Flyer zur Mobilitätsgarantie, der auch in vielen Kundenzentren der Verkehrsunternehmen in NRW ausliegt. 

Wann greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht?

Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwetter und Naturgewalten. Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.

Wo bekomme ich den Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW?

Den Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW findest du zum Download hier. Alternativ kannst du das digitale Formular ausfüllen.

Was sind die Fahrgastrechte?

Seit 2009 gelten in Deutschland und Europa einheitliche Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr. Sie greifen, wenn Züge sich verspäten oder ausfallen, und ermöglichen dir eine Entschädigung des gezahlten Ticketpreises.


Deine Rechte als Fahrgast im Eisenbahnverkehr

Zug verspätet – Zug ausgefallen – Anschlusszug verpasst. Worauf hast Du Anspruch?

Alles rund um die Fahrgastrechte haben wir auf unserer Seite Fahrgastrechte & Kundengarantien zusammengefasst.

Erfahre auch bei der DB AG, welche Ansprüche dir unter welchen Bedingungen zustehen und wie du diese geltend machen kannst.

 

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