Erhöhtes Beförderungsentgelt

Bei einer erfolgten Fahrausweiskontrolle in der Regiobahn konnten Sie unserem Kundenbetreuer keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen? Gemäß § 7.5 der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) sind Sie zur Zahlung des Erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60,00 € verpflichtet.

 

 

Allgemeines, Mahnung und Inkasso für Erhöhte Beförderungsentgelte (EBE)

Bei einer erfolgten Fahrausweiskontrolle in der Regiobahn konnten Sie unserem Kundenbetreuer keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen? Gemäß § 7.5 der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) sind Sie zur Zahlung des Erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60,00 € verpflichtet.

Ein Fahrgast muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er:

  • keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht vorzeigen kann,
  • den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ,
  • den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt.

Zahlungen erfolgen nur:

  • Per Überweisung auf folgendes Konto:

Regiobahn EBE / Service atriga bei der Cronbank AG
IBAN: DE13 5053 0000 0000 1230 30         BIC: GENODE51CRO

  • Per Zahlung an den stationären VRR/ Abellio Ticketautomaten (Bar & Karte):
    Hinweis: Die Quittung zur Einzahlung ist bis zum Ende des Vorganges (mind. 4 Monate) aufzubewahren.

Sofern Sie diesen Betrag nicht bereits bei der Kontrolle an unser Kundenbetreuer gezahlt haben, bitten wir Sie, den Betrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Fahrausweiskontrolle, mittels des Ihnen ebenfalls ausgehändigten Überweisungsträgers zu überweisen. Gleiches gilt für einen eventuellen Restbetrag, falls Sie bei unserem Servicepersonal eine Teilzahlung geleistet haben.

Besitzen Sie einen gültigen Fahrausweis, den Sie jedoch bei der Überprüfung nicht vorzeigen konnten oder wurde dieser bei der Fahrausweiskontrolle beanstandet bzw. konnte die Gültigkeit des Fahrausweises aufgrund eines technischen Defektes nicht überprüft werden, kann das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,00 € ermäßigt werden, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen die Gültigkeit Ihres Fahrausweises nachweisen.

Bei übertragbaren Tickets ist eine Reduzierung des erhöhten Beförderungsentgeltes ausgeschlossen, da eine andere Person zeitgleich mit diesem Ticket eine Leistung in Anspruch genommen haben könnte.

Dazu reichen Sie uns entweder persönlich, per Post, per EMail oder per Fax folgende Dokumente unter Angabe der Vorgangsnummer (siehe Überweisungsträger oder EBE-Beleg) ein:

  • eine aktuelle Vertragsbescheinigung Ihres Verkehrsunternehmens von dem Sie das Ticket beziehen (siehe Rückseite Ihres Tickets),
  • eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises
  • eine Kopie des Tickts bzw. der Chipkarte,
  • eine Kopie des EBE-Beleges, den Sie bei der Kontrolle ausgehändigt bekommen haben, ein.

Wenden Sie sich dazu bitte ausschließlich an unseren externen Dienstleister atriga GmbH:

  • (per POST) Regiobahn EBE / Servicestelle atriga GmbH, Pittlerstr. 47, 63225 Langen
  • (per TEL) 06103 3746-778 / (per FAX) 06103 3746-100 oder (per Mail) service@atriga.de.

Nach Ablauf der 14 Tage-Frist wird das Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet.

 

Im Falle eines Einspruchs gegen unsere Forderung wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an die atriga GmbH (Kontaktdaten siehe oben). Bei Überweisungen, Ermäßigungen sowie bei Einsprüchen bitten wir um Angabe der Vorgangsnummer.

 

Weitere nützliche Informationen:

Allgemeine VRR-Beförderungsbedingungen

Allgemeine Tarifbestimmungen

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